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Schweizer Blasmusik-Dirigentenverband

Prozess

Er spielte am 1. August den Schweizerpsalm – jetzt steht er deswegen vor Gericht

20. Oktober 2026
von Theo Martin
Heute steht vor dem Bezirksgericht Uster ein 71-Jähriger vor Gericht. Sein Vergehen: Er hat am 1. August den Schweizerpsalm öffentlich gespielt.

Das wollte er sich nicht bieten lassen: Ein Tubaspieler aus Maur ZH akzeptiert eine Busse wegen unberechtigten Musizierens nicht. Der 71-Jährige spielte am 1. August draussen den Schweizerpsalm auf seinem Blasinstrument. Nun steht er darum vor dem Bezirksgericht Uster.

 Die «Maurmer Zeitung» machte den Fall publik, Nau, Watson und «TeleZüri» griffen ihn auf, und Stefan Büsser lud den Tubisten zu «Late Night Switzerland» auf SRF 1 ein.

Der frühere Präsident einer lokalen Musikgesellschaft wollte damals der Schweiz ein Ständchen spielen und blies den Schweizerpsalm im Freien beim Schützenhaus. Nachbarn beschwerten sich, die Polizei erschien. Der 71-Jährige weigerte sich, eine Busse über 50 Franken zu bezahlen, die Polizisten beschlagnahmten das Instrument. Erst nach der TV-Sendung durfte er es wieder abholen.

Der 71-jährige Maurmer hat aber eine klare Vorstellung davon, wie das Happyend aussehen sollte. «Es wäre anständig, wenn die Kantonspolizei mir das Instrument nach Maur zurückbringt – dort, wo es mir abgenommen wurde», sagte er gegenüber Nau.ch. Auch gegen das von der Gemeinde Maur gegen ihn verfügte Verbot, auf öffentlichem Grund zu musizieren, geht er vor. Darüber wird der Bezirksrat entscheiden. 

Es kam zu einem ordentlichen Verfahren beim Statthalteramt, das mit einer Busse von 100 Franken endete, wie Watson berichtet. Mit Gebühren sollte der Tubaspieler 250 Franken bezahlen. Den Strafbefehl zog der 71-Jährige ans Bezirksgericht Uster weiter.

Gemäss Strafbefehl wurde die Anwohnerschaft «in unzumutbarer Weise gestört». Diese habe sich erfolglos bei dem Musiker beschwert und schaltete anschliessend die Polizei ein.