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Schweizer Blasmusik-Dirigentenverband

Abkommen

Eine neue Charta zur Förderung der Schweizer Musik

14. März 2024
von Theo Martin
Die «Charta der Schweizer Musik» ist eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit der SRG mit der Schweizer Musikbranche.

Die Schweizer Blasmusik ist indirekt über den Schweizer Musikrat vertreten.

Anlässlich des Treffens des Dialogorgans "Schweizer Musik" 2024, haben die SRG und die Vertretetungen von zehn Organisationen der Schweizer Musikbranche die neue Charta der Schweizer Musik unterzeichnet. Die Zusammenarbeitsvereinbarung hat zum Ziel, die Schweizer Musik und neue Talente zu fördern und deren Sichtbarkeit zu erhöhen. Seit der 20-jährigen Zusammenarbeit seien die Sendeanteile von Schweizer Musik auf allen Radiosendern der SRG gestiegen, sagt die SRG. Sie betragen demnach auf einigen Sendern mehr als 50 Prozent der Sendezeit.

 

Anmerkung des Schweizer Blasmusikverbands: Aus unserer Sicht hat die Blasmusik ein Problem mit der SRG in der Deutschschweiz, und da vor allem mit dem Fernsehen. Die meisten anderen Kanäle sind uns wohl gesinnt.

 

Die Charta der Schweizer Musik ist eine Zusammenarbeitsvereinbarung der SRG mit der Schweizer Musikbranche. Darin bekennt sich die SRG dazu, die Schweizer Musik und Künstler:innen, insbesondere neue Talente, in ihrem gesamten Programmangebot zu fördern, redaktionelle Beiträge und Sondersendungen über Schweizer Musik auszustrahlen und anhand von Partnerschaften an der Förderung der Schweizer Musik eine aktive Rolle zu spielen. Im Rahmen des jährlich stattfindenden Treffens des Dialogorgans "Schweizer Musik", haben die SRG und die Vertretetungen von zehn Organisationen der Schweizer Musikbrancheam 14. März 2024 die neue Charta der Schweizer Musik unterzeichnet.

Die neue Charta führt die bisherigen Hauptziele weiter. Sie stärkt gleichzeitig den Informationsaustausch über das Programmangebot der SRG im Bereich Schweizer Musik zwischen den verschiedenen Partner:innen. Neu wird die Präsenz von Schweizer Musik im Programmangebot der SRG unabhängig von der Verbreitungsart - linear (Radio und TV) oder digital - festgelegt. Die Charta unterstreicht auch das Engagement der SRG für die Vielfalt und die Neuheiten der gesamten Schweizer Musikszene über die Sprach- und Regionalgrenzen hinweg. Die bedeutende kulturelle Rolle der öffentlichen Medien und ihr Beitrag zum nationalen Zusammenhalt werden darin hervorgehoben.

Ein 20-jähriges Engagement, das sich bewährt hat

Die 2004 lancierte und 2016 erstmals überarbeitete Charta sei eine echte Erfolgsgeschichte, heisst es in einer Medienmitteilung: Die 20-jährige Zusammenarbeit zwischen der SRG und der Branche hat dazu geführt, dass die Sendeanteile von Schweizer Musik auf allen Radiosendern der SRG gestiegen sind. Bei einigen Sendern beträgt der Anteil der Schweizer Musiktitel heute mehr als 50 Prozent der Sendezeit. Auch das Fernseh- und das digitale Angebot leisten Beiträge von hoher Qualität, die den Reichtum der schweizerischen Musiklandschaft widerspiegeln.

Weitere Partner der Charta sind neben der SRG:

  • IFPI Schweiz - der Branchenverband der Schweizer Musiklabels
  • Die Interessengemeinschaft Volkskultur IGV
  • Der Verband unabhängiger Schweizer Labels und Produzenten IndieSuisse
  • orchester.ch - die Dachorganisation der Schweizer Berufsorchester
  • Der Schweizer Musikrat SMR
  • Die Schweizerische Interpretengenossenschaft SIG
  • Schweizerischer Musikerverband SMV
  • Der Schweizerische Verlegerverband SVMV
  • Der Schweizer Musikverband SONART
  • SUISA, Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik
  • SWISSPERFORM, Gesellschaft für Leistungsschutzrechte

Die Charta der Schweizer Musik

Wie in anderen Kulturbereichen nimmt auch die Schweizer Musik einen wichtigen Platz im Auftrag der SRG ein. Dieser besteht nicht nur in der Förderung des Musikschaffens (Art. 7 der Konzession), sondern auch in der Zusammenarbeit mit den wichtigsten Akteuren der Schweizer Musikbranche (Art. 28 der Konzession).

In der Charta der Schweizer Musik, wird die Zusammenarbeit zwischen der SRG und der Schweizer Musikbranche geregelt. In der Vereinbarung verpflichtet sich die SRG, einen angemessenen Teil an Schweizer Musikproduktionen in den Radioprogrammen auszustrahlen. Als Schweizer Musik gelten Aufnahmen oder Liveübertragungen mit Schweizer Komponistinnen, Interpreten oder Produzentinnen sowie Aufnahmen mit massgeblicher Schweizer Beteiligung. Die jährlich von den Partnern festgelegten Richtwerte für die Präsenz der Schweizer Musik würden von der SRG meist übertroffen.

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