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Schweizer Blasmusik-Dirigentenverband

Die Unfallversicherungs-Lösung des SBV

11. Januar 2021
von Theo Martin

Vereine sind verpflichtet, für ihre Angestellten – zum Beispiel die Dirigentin – eine Unfallversicherung abzuschliessen.

 

Die Unfallversicherungslösung des SBV zusammen mit der AXA und der ifp st. gallen hat guten Zuspruch gefunden.

Per 31. Dezember 2020 nehmen 56 Vereine die Abrechnung über die Versicherungslösung vor. Weitere rund 120 haben sich für die Versicherungslösung angemeldet, können aber aufgrund von laufenden Verträgen erst ab dem Jahre 2021 über den Verband abrechnen.

Der SBV hat nun mit Partnern eine günstige Lösung erarbeitet, der sich alle Vereine anschliessen können. Auch der Wechsel von anderen Versicherungen oder die Nichtberufsunfallversicherung von Mitarbeitenden mit einem höheren Pensum sind möglich.

Verschiedene Vereine, aber auch Dirigentinnen und Dirigenten haben sich in den vergangenen Monaten beim Schweizer Blasmusikverband (SBV) gemeldet, weil sie keine Unfallversicherungsdeckung erhielten. Da diese Versicherung obligatorisch ist, hat sich der SBV zusammen mit dem Schweizer Musikrat und anderen Partnerverbänden der Fragen angenommen und zusammen mit ifp Versicherungstreuhand und AXA Winterthur eine Lösung gefunden.

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