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Schweizer Blasmusik-Dirigentenverband

Schutzkonzepte weiterhin zwingend

29. Juli 2020
von Theo Martin

Der SBV hat nochmals über den Umgang mit der Coronakrise informiert. Der Newsletter wird eingestellt.

Coronavirus-Newsletter Nr. 13 des Schweizer Blasmusikverbands

Liebe Präsidentinnen und Präsidenten
Liebe Dirigentinnen und Dirigenten
Liebe Kolleginnen und Kollegen

Mit der Rückstufung der ausserordentlichen zur besonderen Lage, sind die meisten Kompetenzen wieder in der Hand der Kantone. An diesen Informationen sind die Kantonalverbände näher dran. Mit diesem Newsletter möchten wir daher die Reihe der Spezialinformationen im Zusammenhang mit der Corona-Viruskrise vorläufig abschliessen. Selbstverständlich werden wir allfällige uns vorliegende Informationen, die für alle unsere Mitgliedsvereine wertvoll sein können, auch weiterhin kommunizieren, allerdings über den ordentlichen Newsletter. Dieser kann auf der Webseite des SBV (www.windband.ch) abonniert werden.

Wir hoffen, dass Euch unsere Informationen dienlich waren. Fürs Vertrauen und die vielen positiven Rückmeldungen danken wir ganz herzlich.

Zum (vorläufigen) Abschluss noch folgende coronaspezifischen Informationen:

Schutzkonzepte

Proben oder Veranstaltungen sind seit dem 8. Juni wieder erlaubt, allerdings braucht es dafür Schutzkonzepte. Entsprechende Informationen sind abrufbar unter www.windband.ch (=> Corona-News). Die wirkungsvollsten Massnahmen sind das proaktive Anbieten bzw. Zurverfügungstellen (und Anwenden!) von Desinfektionsmittel und die Durchsetzung der Abstandsregel.

Rückverfolgbarkeit

Wo die empfohlenen Abstände nicht eingehalten werden können, muss eine Rückverfolgbarkeit allfälliger Ansteckungsketten gewährleistet sein. Eine einfache Möglichkeit die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten ist beispielsweise, wenn an den Proben Photos gemacht werden. So ist klar, wer wann wo gesessen ist. Eine gute Möglichkeit – insbesondere für Konzerte - ist auch der Einsatz von QR-Co-des. Eines von vielen möglichen Tools ist www.corona-presence.de. Der QR-Code wird von den Besuchern gescannt und es öffnet sich daraufhin eine Eingabemaske in welcher die Kontaktdaten erfasst werden können. Pro Familie ist nur ein Kontakt erforderlich.

Kurzarbeit

Bisher konnte innerhalb von zwei Jahren während maximal zwölf Monaten Kurzarbeitsentschädigung (KAE) geltend machen. Um einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken, hat der Bundesrat deshalb die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von zwölf auf achtzehn Monate verlängert. Es besteht aber nach wie vor keine Rückwirkung des Anspruchs. Wer Kurzar-beitsentschädigung für angestellte Dirigenten beantragen will, sollte dies umgehend tun, denn erst mit Einreichung des Antrags beginnt der Anspruch.

Finanzhilfe

Wenn Anlässe doch noch durchgeführt werden
Wer eine bereits abgesagte Veranstaltung trotzdem durchführt ist verpflichtet, die für diese Veranstaltung erhaltene Finanzhilfe zurück zu erstatten. Wer uns nichts meldet, könnte Probleme mit der Eidg. Finanzkontrolle bekommen. Es darf nämlich nicht zu einer Überfinanzierung der Gesuchsteller kommen! Eine Meldung ist zudem eine Frage der Fairness und Ehrlichkeit. Meldungen bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Reduziert durchgeführte Veranstaltungen
Gemäss den allgemeinen Grundsätzen zur Finanzhilfe können auch die Ertragseinbussen aus reduziert durchgeführten Veranstaltungen geltend gemacht werden. Mit der Eingabe solcher Gesuche ist mit Vorteil zuzuwarten bis definitiv ist, in welcher Form die Veranstaltung tatsächlich durchgeführt wird. Heute schon zu sagen, wie zum Beispiel eine Veranstaltung im Oktober durchgeführt werden wird, ist etwas sehr früh. Solche Gesuche werden zurückgestellt.

Bearbeitungsstand
Bis zum Redaktionsschluss dieses Newsletters haben uns 1400 (!) Gesuche erreicht mit denen um einen Gesamtbetrag von Fr. 8 Mio. nachgesucht wird. Wir haben davon bereits 1200 bearbeitet und abschliessend beurteilt. Die Mitteilungen und Auszahlungen erfolgen in Tranchen von je 100 Gesuchen. Aktuell haben bereits 800 Gesuchsteller den Bescheid und den ihnen zustehenden Finanzhilfe-betrag erhalten. Wir bitten die übrigen Gesuchsteller um etwas Geduld. Nachfragen bitte nur, wo auf ein eingereichtes Gesuch keine Eingangsbestätigung zurück gekommen ist. Es kann nämlich sein, dass uns das Mail wegen der grossen Mailanhänge nicht erreicht hat. Alle übrigen Gesuchsteller werden um die nötige Geduld gebeten.

Zusammen schaffen wir das! Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!

Quelle: Coronavirus-Newsletter Nr. 13 des Schweizer Blasmusikverbands

 

Der Schweizer Blasmusik-Dirigentenverband dankt dem SBV für die wertvollen Informationen in den 13 Newslettern!

 

 

Größe: 1.94 mb