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Schweizer Blasmusik-Dirigentenverband

Proben und Veranstaltungen nur mit Schutzkonzept

28. Mai 2020
von Theo Martin

Der Schweizer Blasmusikverband hat einen weiteren Corona-Newsletter veröffentlicht. Er sagt, wie wieder geprobt werden kann. MIT NEUEM, VOM SBV GEÄNDERTEN SCHUTZKONZEPT

Newsletter 9 des Schweizer Blasmusikverbands

Liebe Präsidentinnen und Präsidenten
Liebe Dirigentinnen und Dirigenten
Liebe Kolleginnen und Kollegen

In diesem Spezial-Newsletter gehen wir im Zusammenhang mit der Corona-Viruskrise insbesondere auf die vom Bundesrat am 27. Mai 2020 beschlossenen Lockerungen näher ein.

Wiederaufnahme des Probebetriebs

Mit Spannung war der Bundesratsentscheid vom 27. Mai betreffend den dritten Lockerungsschritt erwartet worden. Mit diesem Entscheid wurde das Verbot der Vereinsaktivitäten wieder aufgehoben. Proben und Konzerte mit einer Personenzahl von bis zu 300 Teilnehmenden sind ab 8. Juni wieder möglich, allerdings nur mit einem entsprechenden Schutzkonzept. Wir verweisen diesbezüglich auf die Medienmitteilung des Bundesrates:

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-79268.html

Proben und Veranstaltungen ja, aber nur mit Schutzkonzept

Öffentliche Veranstaltungen mit bis 300 Personen sind ab 6. Juni wieder erlaubt, wenn die Distanz- und Hygieneregeln einen sicheren Schutz der anwesenden Personen gewährleisten und die Rückverfolgbarkeit allfälliger Ansteckungsketten möglich ist (Schutzkonzept). Wir möchten unseren Vereinen diesbezüglich möglichst hilfreiche Werkzeuge in die Hand geben, ihnen aber die Freiheit belassen, das zu regeln, was sie regeln wollen und das nicht zu regeln, was bei ihnen keine Relevanz hat. Als Werkzeug können wir unseren Mitgliedern folgende Produkte anbieten:
• Schutzkonzept A4-Merkblatt (DE, IT, FR, RR). Das Wichtigste in Kürze auf nur einem A4-Blatt.
• Schutzkonzept als A4-Tafel mit Piktogrammen (DE, IT, FR, RR). Das Wichtigste bildlich dargestellt auf nur einem A4-Blatt

Die Produkte sind auf der Webseite des SBV herunterladbar. Zudem werden wir jedem Verein vom Merkblatt und der Piktogramm-Tafel nächstens eine laminierte Version zustellen. Bitte beachtet, dass eure eigenen Schutzkonzepte nicht genehmigt sein müssen, weder vom Bund, noch von uns als Dachverband.

Unser aller Ziel muss sein, die gefährdeten Personen zu schützen und die Verbreitung der Pandemie zu stoppen. Denn so gerne wir alle Musik machen, die Gesundheit geht vor.

Verlängerung der Finanzhilfe – bitte noch zuwarten mit Gesuchen

Wie im letzten Newsletter kommuniziert, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 13. Mai beschlossen, die Geltungsdauer der COVID-Verordnung Kultur bis zum 20. September 2020 zu verlängern. Veranlassung dazu geboten haben dem Bundesrat die Auswirkungen des Coronavirus auf den Kultursektor, welche deutlich über die vorerst auf 2 Monate beschränkte Geltungsdauer der COVID-Verordnung Kultur hinausgehen. So bleiben beispielsweise sämtliche Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen mindestens bis Ende August 2020 verboten. Ausserdem bleiben zahlreiche Kulturinstitutionen bis mindestens am 8. Juni 2020 geschlossen.

Leider sind die Details dazu noch nicht bekannt, weshalb wir unsere Mitglieder bitten, mit der Einreichung von Gesuchen noch zuzuwarten. Nach dem 20. Mai eingegangene Gesuche werden vorläufig sistiert. Pro Verein kann insgesamt maximal CHF 10'000 beantragt werden. Wer diesen Betrag bereits ausgeschöpft hat, kann auf die Einreichung eines weiteren Gesuchs ohnehin verzichten. Weitere Informationen folgen unmittelbar nach dem Bekanntwerden.

Zusammen schaffen wir das! Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit. Diese Publikation behandelt nicht zwingend jedes wichtige Thema und deckt nicht jeden Aspekt der Themen ab, mit denen sie sich beschäftigt. Sie dient der Hilfestellung und nicht der rechtlichen oder sonstigen Beratung.

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Zur Erklörung:

- Ursprünglich und demzufolge bei uns auf der Homepage steht:  Rückverfolgbarkeit von allfälligen Ansteckungskette gewährleisten

- Neu heisst es beim SBV / und das FETT: Bei Unterschreitung der Abstandsregel:Rückverfolgbarkeit möglicher Ansteckungsketten gewährleisten.

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NACHTRAG SBV via Facebook (keine offizielle Information der Vereine und Verbände):

⚠️ WICHTIG: eine Adress- oder Präsenzliste ist kein Freipass für die Unterschreitung der Abstandsregel. Grund: Ansteckungen sind möglich und bei einem positiven Fall gehen alle Beteiligten 10 Tage in Quarantäne. Oberstes Gebot BLEIBT daher die Abstandsregel!!! ⚠️

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Siehe auch die Ergänzungen HIER

 

 VOM SBV GEÄNDERTES SCHUTZKONZEPT

 Merkblatt Corona SBV

 Schutzkonzept Corona SBV

 

 

Größe: 1.94 mb