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Schweizer Blasmusik-Dirigentenverband

Unklare Versicherungssituation

07. Oktober 2019
von Theo Martin

Der Schweizer Musikrat geht Gerüchten nach, wonach Musiker nicht mehr gegen Berufsunfälle versichert werden können.

Kürzlich erreichte den Schweizer Musikrat die Mail eines Chorleiters aus dem Baselbiet. Die Präsidentin eines Chores hatte ihn angestellt und wollte ihn, wie gesetzlich verlangt, gegen Berufsunfälle versichern. Dieses Vorhaben entwickelte sich dabei zu einer regelrechten Odyssee. Eine angefragte Unfallversicherung nach der anderen lehnte es offenbar ab, den Chorleiter zu versichern. Es sei teilweise sogar ein Ding der Unmöglichkeit gewesen, eine schriftliche Absage zu erhalten.

Im Laufe der Abklärungen habe die Angestellte eines Versicherers der Chor-Präsidentin im Vertrauen mitgeteilt, dass seit dem 1. Januar 2018 die interne Weisung gelte, keine MusikerInnen mehr gegen Berufsunfälle zu versichern. Dies aufgrund von Erfahrungen mit kostspieligen Berufskrankheiten (Tinnitus-Fälle). Es steht nun die Vermutung im Raum, dass diese Weisung auch bei anderen Unfallversicherungen befolgt wird. Diesbezüglich ist dem SBV auch ein Fall aus der Blasmusikszene bekannt.

Gemeinsam mit anderen Verbänden versucht der Schweizer Musikrat nun, weitere Fälle zu dokumentieren. Bis jetzt sind uns aber nur diese beiden Fälle bekannt. Sollte es sich jedoch um ein sich verbreitendes Phänomen handeln, müssten allenfalls weitere Schritte in Betracht gezogen werden (z.B. Intervention bei der Versicherungsaufsicht, beim BAG angegliedert).

Falls Sie auf ähnliche Probleme oder Vorkommnisse gestossen sind, wären wir Ihnen dankbar für eine kurze Rückmeldung. Bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - wir werden das dann weiterleiten.


Quelle: INFORMATION DES SCHWEIZER BLASMUSIKVERBANDES an die Mitgliedsverbände

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