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Schweizer Blasmusik-Dirigentenverband

Am 1. August den neuen Hymnentext singen

23. Mai 2018
von Theo Martin

200 Schweizer Persönlichkeiten empfehlen am 1. August auch den neuen Hymnentext zu singen

 

(mt) Am 1. August gestalten die Gemeinden und Städte der Schweiz ihre Bundesfeiern. An diesen Feiern wird wie bei anderen wichtigen Anlässen die Schweizer Nationalhymne gesungen.

Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschjaft (SGG) hat im Jahr 2014 einen Künstlerwettbewerb lanciert, um einen neuen Text der Schweizer Nationalhymne zu schaffen.
Der neue Hymnentext hat die Melodie von «Trittst im Morgenrot» übernommen und basiert inhaltlich auf den Werten der Präambel der Schweizer Bundesverfassung.
Im Text von Werner Widmer, der den Wettbewerb gewonnen hat, sind die zentralen Werte der Schweiz formuliert:

Weisses Kreuz auf rotem Grund, unser Zeichen für den Bund: Freiheit, Unabhängigkeit, Frieden.
Offen für die Welt, in der wir leben, lasst uns nach Gerechtigkeit streben!
Frei, wer seine Freiheit nützt, stark ein Volk, das Schwache stützt.
Weisses Kreuz auf rotem Grund, unser Zeichen für den Schweizer Bund.

Das Unterstützungskomitee für den neuen Nationalhymnen-Text besteht aus 200 Personen, die glaubwürdig die Werte der Schweiz vertreten. Neben Persönlichkeiten aus Kultur und Sport unterstützen 5 ehemalige Bundesräte, 69 aktuelle und ehemalige Nationalräte, 17 Ständeräte und 21 Regierungsräte den neuen Hymnentext.

Die SGG lädt alle Chöre ein, neben dem heutigen Hymnentext an den 1.-August-Feiern auch die vorgeschlagene neue Hymnen-Strophe zu singen.

Auf der Webseite www.nationalhymne.ch sind die Partituren und die Videos mit dem gesungenen neuen Hymnen-Text in allen vier Landessprachen zu finden. Dort können auch selber aufgenommene Videos präsentiert werden.

Wenn der vorgeschlagene neue Hymnentext in der Bevölkerung in einigen Jahren genügend bekannt und beliebt sein wird, werden die zuständigen Behörden und das Stimmvolk laut SGG gebeten, über den neuen Hymnentext abzustimmen.

In den letzten zwei Jahren haben hin und wieder Chorleiter die Frage gestellt, ob man den von der Zivilgesellschaft vorgeschlagenen neuen Text überhaupt singen darf, ehe er offiziell von Parlament und Volk abgesegnet ist. «Jawohl, man darf das», sagt die SGG. Erstens wurde die jetzige Hymne auch schon jahrzehntelang parallel zur alten Hymne «Heil dir, Helvetia» gesungen. Zweitens hat der Bundesrat seit 1894 mehrmals betont, dass eine Hymne von unten in der Bevölkerung wachsen müsse und nicht von oben diktiert werden könne. Und drittens wurde die heutige Hymne vom Bundesrat 1981 nur für diplomatische und militärische Anlässe vorgeschrieben. Für das Hymnen-Singen in Gemeinden existiert kein Gesetz.

 Noten

 Flyer

 Komitee

 

Größe: 1.69 mb